Christen, die mit Muslimen leben, sollten "weder Streitgespräche noch Wortgefechte beginnen, sondern 'um Gottes
Willen jeder menschlichen Kreatur' untertan sein und bekennen, dass sie Christen
sind."
Andererseits sollten sie - allerdins erst dann, "wenn sie sehen, dass es dem Herrn gefällt" - das Wort Gottes verkünden. (Franz von Assisi im Jahr 1221, NbReg, Kap. 16)
Anmeldungen für ein Katechumenat sind jeweils vor dem 1. Oktober eines Jahres vom zuständigen Seelsorger an das Referat Katechese und Katechumenat der Diözese Würzburg zu richten. Siehe:
wie z.B. durch das Buch "Islam und Terrorismus" von Mark A. Gabriel.
Der "Autor" steht als Pseudonym für Positionen US-amerikanischer Freikirchen. Informationen: Erzbistum München (Link)
Das Buch zementiert Feindbilder, schürt Ängste und setzt Konfrontation
an die Stelle eines dringend notwendigen kritischen Dialogs. Das Buch stellt
"den Islam" insgesamt unter eine Art „Generalverdacht“ und wird deshalb der
Vielfalt und Unterschiedlichkeit der verschiedenen Richtungen und Strömungen
innerhalb des Islam nicht gerecht.
Wir diskutierten viel über Religion bzw. Jesus. Dabei habe ich bemerkt, dass ich eigentlich nicht viel über das Christentum weiß, und das, was ich wusste, war falsch. Die Quelle meiner Kenntnisse war der islamische Religionsunterricht. Hier lehrte man, dass die Christen drei Götter hätten:
Gott (Vater), Maria (Mutter) und Jesus (Sohn); sowohl die Christen als auch die Juden hätten die Offenbarung Gottes verfälscht, deshalb habe Gott den Koran seinem geliebtesten und letzten Propheten offenbart. Auf dieser Basis war ich davon überzeugt, dass Jesus Christus nur ein Prophet ist. ...
Ich begann, die Bibel zu lesen, angefangen beim Neuen Testament.
Die Bibel bot mir ein ganz neues und faszinierendes Gottesbild, das ich nie kannte. ...
Als ich zu meinem Vater sagte:
„Ich werde mich taufen lassen“, war alles aus. Er war darüber derartig wütend, dass er mich anschrie: „Wenn du dich taufen lässt, hast du hier keinen Platz mehr“....
Am 6. Januar 1997 war die Zeit reif: Ich wurde getauft. ...
Das Thema „Religion“ ist ein Tabu. Ich musste nach meiner Konversion auch etliche Beleidigungen und die Verachtung meiner ehemaligen Freunde hinnehmen. Für sie war ich nicht mehr „Hüseyin“, sondern „der vom rechten Glauben Abgefallene“.
Wenn ich jetzt auf zehn Jahre als Christ zurückblicke, dann sehe ich, wie Gott mir in den schwierigsten Zeiten seine Gegenwart schenkte. Ich habe gelernt, auf Gott zu vertrauen. Er hat mich nicht enttäuscht und bis jetzt nicht im Stich gelassen. Es gab auch schwierige Zeiten, in denen ich nicht gewusst habe, wie es eigentlich weiter gehen soll. Aber Gott lässt immer auf sich zählen."
"Die Verkündigung des Evangeliums ist Einladung an alle, sich durch den Glauben an Jesus Christus zu binden und durch die Taufe in die Gemeinschaft der Gläubigen einzutreten. Sie kann zur Entscheidung führen, den früheren Glauben aufzugeben und den Weg des Christ-werdens zu beschreiten."
Bischof Dr. Joachim Wanke im Vorwort zu:
Christus aus Liebe verkündigen- Die Deutschen Bischöfe - Arbeitshilfe der DBK 236, 2009
Die Taufe eines Muslim in Deutschland begründet deutscher Rechtsprechung zufolge keinen Asylanspruch, auch wenn er seinen christlichen Glauben in seinem islamischen Herkunftsland nicht offen praktizieren kann. Infolge jüngster rechtlicher Entwicklungen kann die Taufe aber je nach Situation den Aufenthaltsstatus in Deutschland verbessern und insbesondere dann einen Schutz vor Abschiebung zur Folge haben, wenn im Heimatland mit beachtlicher Sicherheit Verfolgung aus religiösen Gründen zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang ist bis Oktober 2006 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Bedeutung gewesen, das das asylrechtlich geschützte „religiöse Existenzminimum“ auf die Ausübung der Religion im privaten Bereich beschränkt hatte.
Auf dieser Grundlage argumentierten die deutschen Behörden, das Grundrecht auf Religionsfreiheit schütze nur die private Glaubensüberzeugung (forum internum), nicht aber die Religionsausübung in der Öffentlichkeit. So kam es in Deutschland mehrfach zu umstrittenen Abschiebungen von iranischen Asylsuchenden, die zum Christentum konvertiert waren.
Mit der Richtlinie 2004/83 EG vom 29. April 2004 ist eine solche Rechtsprechung deutscher Gerichte jedoch nicht vereinbar. Diese so genannte „Qualifikationsrichtlinie“ regelt Mindestnormen für die Anerkennung von Asylbewerbern und schreibt erstmals fest, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit auch die öffentliche Glaubenspraxis umfasst. Seit 2006 ist sie in Deutschland in Kraft mit der Folge, dass Asylsuchende nur abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen in ihrem Heimatland auch im Falle öffentlicher Glaubensbekundung keine religiöse Verfolgung droht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf dieser Grundlage mit Entscheidung vom 1. Juni 2007 sein ab27 lehnendes Urteil revidiert und einer vor 19 Jahren in ihrer Heimat zum Christentum übergetretenen Klägerin aus dem Iran das Recht auf Asyl zuerkannt.
Dies bedeutet nicht, dass Muslime, die zum Christentum konvertieren, in Deutschland automatisch Asyl bekämen.
Das Recht auf Asyl bleibt vor allem dann versagt, wenn die Taufe erst nach Verlassen des Heimatlandes erfolgt. Dann nämlich gilt die Taufe deutschen Behörden nach wie vor als selbst verschuldeter Nachfluchtgrund, der einen Anspruch auf Asyl grundsätzlich ausschließt.
Allerdings führt die Transformation der „Qualifikationsrichtlinie“ in das deutsche Recht dazu, dass die Konversion zum Christentum im Falle drohender Verfolgung aus religiösen Gründen im islamischen Heimatland in der Regel als Abschiebehindernis zu werten ist. So hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Fall eines iranischen Ehepaares, das in Deutschland zum Christentum konvertiert war, auf der Grundlage der Richtlinie von 2004 am 28. Juni 2007 entschieden, dass sie als Flüchtlinge im Sinne des § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz anzusehen sind.
___________
27 Vgl. VG Stuttgart, AZ.: A 11 K 1005/06.
28 Vgl. VG Stuttgart Urteil vom 30. Juni 2008, AZ.: A 11 K 1623/08.
...
Gott beruft in seiner unergründlichen Freiheit Menschen aus unserer Umgebung dazu, seine Wege zu gehen und die Grenzen der angestammten Religion auf die Kirche Christi hin zu überschreiten. Er kann Muslime, die sich seinem Ruf geöffnet haben, dazu berufen und befähigen, in unserer Kirche neue Dimensionen aufleuchten zu lassen. Deshalb stehen Christen in der Pflicht, das Evangelium zur rechten Zeit in Wort und Tat zu bezeugen. Daraus ist aber nicht zu schließen, dass jede Bitte um Aufnahme in die Kirche zwangsläufig innerhalb einer bestimmten Frist zur Taufe führen muss.
Für die Begleitung eines Muslim – wie auch aller anderen erwachsenen Taufbewerber – gilt das arabische Sprichwort, wonach in der Hast der Teufel ist.
Die generelle Empfehlung, dass der Katechumenatsweg ein Jahr dauern sollte, dürfte beim Katechumenat mit Muslimen kaum unterschritten werden. Für manche Muslime ist es allerdings schwer verständlich, warum sie sich vor der erbetenen Taufe einer längeren Vorbereitungszeit unterwerfen sollen.
Asyl für Konvertiten?
Zur
Problematik der Glaubwürdigkeitsprüfung eines Glaubenswechsels durch Exekutive
und Judikative
Da es in der Vergangenheit immer
wieder im Rahmen der administrativen oder gerichtlichen Überprüfung von
Asylanträgen von zum christlichen Glauben konvertierten Menschen (ehemaligen
Muslimen oder Menschen aus kommunistischen Staaten) zu Schwierigkeiten bei der
Bewertung des Bekenntnisses zu Jesus Christus, der Annahme der christlichen
Taufe und der daraus resultierenden Glaubenspflichten gekommen ist, halten wir
folgende Klarstellung für geboten.
1. Das Sakrament der Taufe wird von
den dazu beauftragten Amtsträgern der römisch-katholischen Kirche auf Bitten
des Täuflings als „Abschluss“ eines längeren Vorbereitungsprozesses gespendet.
Innerhalb dieser Vorbereitung setzt sich der Katechumen (Taufbewerber) intensiv
mit der Heilslehre der Kirche auseinander. Der ihn begleitende Seelsorger hat
auch die Aufgabe, die Ernsthaftigkeit dieser Auseinandersetzung zu prüfen.
Erst nach Abschluss dieses jeweils
sehr persönlichen Weges zu Jesus Christus und seiner Kirche findet die Taufe
statt. Den nachträglichen Versuch der Überprüfung dieses innerkirchlichen
Vorgangs seitens staatlicher Verwaltung bzw. Gerichtsbarkeit mit dem Ziel, die
Wirksamkeit der Spendung des Sakramentes der Taufe letztlich in Zweifel zu
ziehen, halten wir für sachfremd und für einen Eingriff in den Kernbereich der
Aufgaben der Kirche. Eine solche staatliche „Überprüfung“ würde letztlich die
Würde der Taufe untergraben, von der es im katholischen
Erwachsenenkatechismus heißt: „Im Sakrament der Taufe ist der Christ für immer
in das Mysterium Christi und seiner Kirche eingebunden. Das Taufversprechen ist
der fundamentale Akt der Übereignung an Gott in Jesus Christus.“ (1)
2. Das bedeutet natürlich nicht,
dass nicht jeder Christ – und damit auch der neu Getaufte – in der Lage und
bereit sein muss, Zeugnis von seinem Glauben abzulegen. (2)
3. Es fragt sich nur, ob die
staatliche Verwaltung und Gerichtsbarkeit aus sich heraus die Sachkompetenz
hat, das Glaubenszeugnis daraufhin zu bewerten, ob der Zeugnisgebende wirklich
aus Überzeugung Mitglied der katholischen Kirche ist. Die Bewertung, ob ein
Zeugnis hinreichender Ausdruck christlichen Glaubens ist oder nicht, gehört zum
Kernbereich der Kirchen und kann darum sachgerecht auch nur von
Bevollmächtigten der Kirchen beantwortet werden. (3)
4. Für die Kirche ist die
Vollständigkeit der Kenntnis aller Glaubensinhalte seitens ihrer Mitglieder
nicht das entscheidende Kriterium für den Nachweis der christlichen Glaubenszugehörigkeit,
sondern vielmehr das Bemühen, zusammen mit der Gemeinschaft der Gläubigen in der
Nachfolge Christi vorwärts zu gehen.
5. Es wird immer wieder im Rahmen
von Asylverfahren die Frage erörtert, was zum Kern christlicher
Glaubensexistenz und -äußerung gehört und was unter Umständen verzichtbar ist.
Dabei wurde in der Rechtssprechung die Rechtsfigur des „forum internum“
entwickelt. Dieser Sichtweise des christlichen Glaubens müssen wir
widersprechen, weil sie nicht dem Evangelium Jesu Christi entspricht. Denn zum
christlichen Glauben gehört existentiell die Mission.
Dies meint die Verkündigung des
Heils, das allein in Jesus Christus zu finden ist, durch die Tat und das Wort.
Sie ist für Mitglieder der katholischen Kirche unverzichtbarer Bestand ihres
Seins als Christen. Ohne die Möglichkeit und den Willen, von ihrer Sehnsucht
nach Gott, dem Vater, ihrer Hoffnung auf Erbarmen durch Jesus Christus und der
Führung durch den Heiligen Geist im Tun und Wort Zeugnis abzulegen, wird
sozusagen die Flamme des Glaubens, die im Sakrament der Taufe entzündet wurde,
verlöschen und die Hoffnung versiegen.
Die Kirche ist aufgebaut auf dem Fundament der Märtyrer, die in ihrer Zeit – gelegen oder ungelegen –
von ihrer Hoffnung Zeugnis ablegten.
Wir sehen die Gefahr, dass unsere
Glaubensschwestern und -brüder, wenn sie aufgrund staatlichen Rechtes in ihre
einstigen Herkunftsländer abgeschoben werden, dort unter Umständen in Gefahr
geraten, wegen ihres Glaubens verfolgt zu werden, wie dies in zahlreichen
muslimischen oder kommunistisch orientierten Staaten geschieht. (4)
Aufgabe der Kirche in demokratischen Ländern ist
es, auf diese Unrechtssituation hinzuweisen und ihren Schwestern und Brüdern,
die Verfolgung leiden, in Gebet und Tat beizustehen.
Aachen/München, 14.Mai 2007 – am Fest des Hl. Bonifatius von Tarsus
Internationales
Katholisches Missionswerk, Ludwig Missionsverein KdöR, Pettenkoferstraße 26-28,
80336 München
1 Kath. Erwachsenenkatechimus Bd. 2
(1995), S. 195.
2 1 Petr 3, 15: „Seid stets bereit,
jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die euch
erfüllt.“
3 Dazu: Art. 137 Abs. 3 WRV
4 So nach allgemein zugänglichen
Berichten im Jahr 2006 unter anderem in Nordkorea, Saudi-Arabien, Iran,
Somalia, den Malediven, Bhutan, Vietnam,
Jemen, Laos oder der VR China.
Asyltaktischer
Glaubenswechsel und religiöse Heimlichkeit
Ein heikles Thema geistert
durchs Land: der Übertritt zum Christentum.
Pastorinnen und Pastoren, Pfarrer der
katholischen Kirche brauchen Beratung,
wenn sie das tun, was seit Jahrhunderten
christliche Gemeinden taten: ihrem
universellen Auftrag nachzukommen und Menschen,
egal welcher Herkunft, welchen
Bildungs-, Gesundheits- oder Familienstands zu
taufen. „Asyltaktischer
Glaubenswechsel“ so argwöhnt der Staat, wenn es
sich bei den Täuflingen um Menschen mit
fragilem Aufenthaltsstatus handelt. Religion im stillen
Kämmerlein?
Hier verhalf eine Tagung am
11. April 2008 in Hamburg zur ersten
Klärung. Und
auch einige
Verwaltungsgerichte helfen dabei, langsam Licht am Ende
des Horizonts anzuzünden. War es doch
bislang in Deutschland üblich, jeden
wieder in seine z.T. durch isalmisch
geprägten Recht verfassten Staat
zurückzuschicken. Man könne doch auch im
Kämmerlein beten und müsse das nicht in der Öffentlichkeit tun. Man muss ja nicht als
Christin ohne Tschador vor die Tür
treten. Man könne doch heimlich Christ
sein, so schlimm könne es doch nicht
sein, dem Freitagsgebet fern zu
bleiben. Das ist nur theoretisch denkbar – und
nur für einen Beamten, der in Deutschland
vielleicht sich eher dem Christentum
distanziert gegenüber versteht und es
eben vorzieht, sonntags allein im Wald spazieren
zu gehen, dort meditativ für
sich zu sein statt die nächste Kirche
aufzusuchen. Apostasie wird
Offizialdelikt.
Gerade viele Konvertiten
brauchen den Halt der Gemeinschaft, gehen regelmäßig in Hauskreise, um gemeinsam
die Bibel zu lesen, treffen sich sonntags
in Kirchengemeinden zu Gottesdienst und
Bibelschule und geraten in Panik
angesichts der Option, ins sogenannte Heimatland
zurück zu müssen.
Gerade da, wo die Scharia
offiziell Gesetz ist, wie im Iran,
kommt es zu
gravierenden Bedrohungslagen.
Ist ein Rückkehrer nämlich als
Abtrünniger der
einzig wahren Lehre erkannt,
ist dies ein todeswürdiges Verbrechen.
Bislang wurde dies im Familienkreis oder
der Nachbarschaft geahndet: keine Arbeit,
keine Familienbande, - schlimmer noch, bedrohte die Familie den/diejenige
mit dem Tode, verletzten gar die Person,
zerstörten Hab und Gut, blieben die Täter
straffrei.
Das soll sich nun noch weiter
verschärfen. Es droht, dass der Übertritt
zum Christentum ein Offizialdelikt wird. Und
noch einmal: der Abfall vom
Islam, als dem einzig wahren Glauben, die
Apostasie ist ein todeswürdiges
Verbrechen.
...
Einige Kirchengemeinden
haben für sich als Grundhaltung herausgearbeitet, dass, wenn sie jemanden
taufen, bei dem die Problematik einer
drohenden Abschiebung vorliegt, sie
auch den Schutz mit gewähren, der notfalls
erforderlich ist. Sie helfen bei Anwaltssuche
und Vertretung bei den Verfahren. Sie haben
aber auch vorsorglich Beschlüsse
zu Kirchenasylgewährung verfasst, um keine
Unklarheit aufkommen zu lassen.
Irakische Christen rein – Konvertiten raus?
Es ist nicht besonders
einsichtig, aus den Krisengebieten irakische
Christen
willkommen heißen zu wollen
und andererseits Christen, auch wenn sie erst
hier durch verschiedenste
Erfahrungen geprägt sich zum Übertritt
entschlossen
haben, abzulehnen und zurück
zu schicken.
Dies ist ein echter
interkultureller Auftrag! Die eigenen christlichen
Grundlagen
in einer säkularisierten
Gesellschaftswirklichkeit zu erinnern, die frommen und
missionarischen Konvertiten,
die die deutsche Umwelt als gottesfern
betrachten
und kaum Ausdruck haben, für
ihre Kritik, ihren Glauben und ihre
Hoffnung, hier
leben zu können - und die
verschiedenen Sprachebenen der Juristen,
Behörden und Kirchen zusammenzubringen.
Mehrere Fälle hat es in
Schleswig-Holstein gegeben, die zunächst
durch das
BAMF abgelehnt wurden und
danach vor dem Verwaltungsgericht
Schleswig dann positiv gewertet wurden und
als Vergleich endeten.
Auf der europäischen Ebene
ist es ein Stück weiter geklärt.
Die Richtlinien
sehen klar vor, dass eine
Bedrohung aus religiösen Gründen
ausreicht, damit
Menschen Schutz erhalten.
Und niemand kannte in Europa bislang die
deutsche
ausgefeilte Unterscheidung
zwischen forum internum und forum
externum,
wonach nur ein Missionar
wirklich Schutz erhielte. …
Als Kirchen wurde gerade
noch einmal deutlich gemacht (missio und
ein Gutachten der EKD), dass es nicht
angehen kann, dass Christinnen und Christen
aus Glaubensgründen der Verfolgung preisgegeben werden. Das viel beschworene
christliche Abendland tut gut daran,
sich auf seine Wurzeln an dieser Stelle zu
beziehen.