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ÖAK politisch engagiert
Begegnungen in der GU - Bürgerforen 2009 und 2010
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O. Jörg MdL, Staatssekretär M. Sackmann, A. Sauermann
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Würzburger Stadträte mit Engagierten (Pfarrsaal Hl. Geist)
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| MdL Dr. Fahn nach dem Forum |
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| MdL Halbleib nach dem Forum |
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Ehrenamtliche fordern Regierung zur Verbesserung der Mindest-standarts zur Unterbringung von Asylbewerbern in Bayern aufFolgendes Dokoment wurde am 8.11.2010 bei einem Treffen an Ministerialrat Dr. Hans Dick (Sozialministerium der Bayerischen Staatsregierung), Oliver Jörg MdL (Sozialausschuss des Landtags), Abteilungsdirektor Hans-Georg Rüth und Regierungsdirektor Thomas Weingart (Regierung von Unterfranken) übergeben. Kriterien für die Verbesserung der Mindeststandarts
für Erstaufnahme-einrichtungen (EAs) und Gemeinschaftsunterkünfte (GUs) in
Bayern 1. Zugang für Ehrenamtliche Der
Zugang für Ehrenamtliche in EAs und GUs zur Erfüllung ihrer Initiativen ist
zuzulassen. Die Transparenz ihrer Arbeit soll durch regelmäßige Treffen mit der
Regierung in „Regierungs-gesprächen“ gesichert werden. 2. Medizinische Präsenz In EAs und GUs sind medizinische Ambulanzen
einzurichten, die wöchentlich an bestimmten Tagen zu festen Zeiten mit einer
Fachkraft bzw. mit Fachärzten besetzt sind.In Zusammenarbeit mit anderen
Trägern sind regelmäßig Gesundheits-, Hygiene- und Erste-Hilfe-Kurse
anzubieten. 3. Erstberatung In
EAs sind Erstberater der caritativen Dienste einzusetzen. Sie klären u.a. vor
den ersten Befragungen, inwieweit Fluchttraumata bzw. PTBS als
Abschiebehindernisse beachtet und geltend gemacht werden müssen (posttraumatische Belastungsstörungen stützen die Angaben der Antragsteller
zu ihrem Asylbegehren auf Grundlage von Art.16a GG - großes Asyl - oder §51 Abs.1,2 AuslG - kleines Asyl - oder §53 Abs 6 - Abschiebehindernisse). 4. Einführungskurse in deutsche Lebenspraxis Solche Kurse zum Vertrautwerden mit den ganz
praktischen, kulturellen, sozialen Gegeben-heiten in Deutschland sind kontinuierlich
und verbindlich in EAs und GUs anzubieten. 5. Obergrenzen der Belegungszahlen Die Brisanz sozialer
Spannungen in GUs wird wesentlich auch durch Überbelegungen verursacht.
Sozialverträgliches menschenwürdiges Zusammenleben braucht ein
Mindestmaß an Privatsphäre und Schutz kultureller Eigenheiten. So
sollen für jede Person mindestens 9 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen sowie für jedes Kind
bis zu sechs Jahren mindestens 6 qm Wohnfläche. Bei der Berechnung
der Wohnfläche bleiben Neben- und sonstige Flächen (z.B.
Flure, Toiletten, Küchen, Gemeinschafts- und Funktionsräume)
unberücksichtigt. Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung. Die Unterbringung sollte nach Möglichkeit in getrennten Wohneinheiten erfolgen, die mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Küche ausgestattet sind. Bei der Unterbringung von
Einzelpersonen gilt als Obergrenze eine Belegung von drei Personen pro
Zimmer.
Gemeinschaft Sant` Egidio
Würzburg - Arbeitskreis Asyl der KHG Würzburg
Ökumenischer Asylkreis
Würzburg - Asylseelsorge der Diözese Würzburg
Würzburg, am 8.11.2010
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Im April 2011 stellt die bayerische Projektgruppe Asyl mit Unterstützung des ÖAK und anderer Gruppen eine wissenschaftliche Arbeit zur Verbesserung von Erstaufnahmeeinrichtungen vor und bringt sie in den Landtag ein.
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