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ÖAK politisch engagiert

Begegnungen in der GU   -   Bürgerforen 2009 und 2010

 
O. Jörg MdL, Staatssekretär H. Dick, A. Sauermann (Regierung von Ufr)
O. Jörg MdL, Staatssekretär M. Sackmann, A. Sauermann
Versammlung Würzburger Stadträte mit Engagierten und Presse im Pfarrsaal Hl. Geist neben der GU
Würzburger Stadträte mit Engagierten (Pfarrsaal Hl. Geist)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MdL Dr. Fahn nach dem Forum
MdL Dr. Fahn nach dem Forum
BR-Interview
BR-Interview

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MdL Oliver Jörg im Gespräch
MdL O. Jörg im Gespräch
 
MdL Halbleib nach dem Forum
MdL Halbleib nach dem Forum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ehrenamtliche fordern Regierung zur Verbesserung der Mindest-

standarts zur Unterbringung von Asylbewerbern in Bayern auf

Folgendes Dokoment wurde am 8.11.2010 bei einem Treffen an Ministerialrat Dr. Hans Dick (Sozialministerium der Bayerischen Staatsregierung), Oliver Jörg MdL (Sozialausschuss des Landtags), Abteilungsdirektor Hans-Georg Rüth und Regierungsdirektor Thomas Weingart (Regierung von Unterfranken) übergeben.

  

Kriterien für die Verbesserung der Mindeststandarts für Erstaufnahme-einrichtungen (EAs) und Gemeinschaftsunterkünfte (GUs) in Bayern 

 

1. Zugang für Ehrenamtliche 

Der Zugang für Ehrenamtliche in EAs und GUs zur Erfüllung ihrer Initiativen ist zuzulassen. Die Transparenz ihrer Arbeit soll durch regelmäßige Treffen mit der Regierung in „Regierungs-gesprächen“ gesichert werden.

 

2. Medizinische Präsenz 

In EAs und GUs sind medizinische Ambulanzen einzurichten, die wöchentlich an bestimmten Tagen zu festen Zeiten mit einer Fachkraft bzw. mit Fachärzten besetzt sind.

In Zusammenarbeit mit anderen Trägern sind regelmäßig Gesundheits-, Hygiene- und Erste-Hilfe-Kurse anzubieten. 

 

3. Erstberatung 

In EAs sind Erstberater der caritativen Dienste einzusetzen. Sie klären u.a. vor den ersten Befragungen, inwieweit Fluchttraumata bzw. PTBS als Abschiebehindernisse beachtet und geltend gemacht werden müssen (posttraumatische Belastungsstörungen stützen die Angaben der Antragsteller zu ihrem Asylbegehren auf Grundlage von Art.16a GG - großes Asyl - oder §51 Abs.1,2 AuslG - kleines Asyl - oder §53 Abs 6 - Abschiebehindernisse).

 

4. Einführungskurse in deutsche Lebenspraxis 

Solche Kurse zum Vertrautwerden mit den ganz praktischen, kulturellen, sozialen Gegeben-heiten in Deutschland sind kontinuierlich und verbindlich in EAs und GUs anzubieten.

 

5. Obergrenzen der Belegungszahlen 

Die Brisanz sozialer Spannungen in GUs wird wesentlich auch durch Überbelegungen verursacht. Sozialverträgliches menschenwürdiges Zusammenleben braucht ein Mindestmaß an Privatsphäre und Schutz kultureller Eigenheiten. So sollen für jede Person mindestens 9 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen sowie für jedes Kind bis zu sechs Jahren mindestens 6 qm Wohnfläche. Bei der Berechnung der Wohnfläche bleiben Neben- und sonstige Flächen (z.B. Flure, Toiletten, Küchen, Gemeinschafts- und Funktionsräume) unberücksichtigt. 

Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung. Die Unterbringung sollte nach Möglichkeit in getrennten Wohneinheiten erfolgen, die mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Küche ausgestattet sind. Bei der Unterbringung von Einzelpersonen gilt als Obergrenze eine Belegung von drei Personen pro Zimmer.

 

Gemeinschaft Sant` Egidio Würzburg -   Arbeitskreis Asyl der KHG Würzburg

Ökumenischer Asylkreis Würzburg -   Asylseelsorge der Diözese Würzburg

Würzburg, am 8.11.2010

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Im April 2011 stellt die bayerische Projektgruppe Asyl mit Unterstützung des ÖAK und anderer Gruppen eine wissenschaftliche Arbeit zur Verbesserung von Erstaufnahmeeinrichtungen vor und bringt sie in den Landtag ein.